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   BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95   

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https://dejure.org/1995,2996
BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95 (https://dejure.org/1995,2996)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1995 - 4 StR 507/95 (https://dejure.org/1995,2996)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1995 - 4 StR 507/95 (https://dejure.org/1995,2996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatrichter - Minder schwerer Fall - Gebotene Gesamtwürdigung - Milderungsgründe - Revisionsgericht - Einmaliges Bewährungsversagen - Erneute Strafaussetzung zur Bewährung - Stabilisierung der Lebensverhältnisse - Günstige Sozialprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 21; StGB § 316a; StPO § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 133
  • StV 1996, 270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (BGHSt 29, 319, 320; BGHR aaO. Gesamtwürdigung 8).

    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1; BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
  • BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90

    Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Damit sind die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB erfüllt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen (BGH NStZ 1991, 581; StV 1992, 13, 14; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7, 10; Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 4 StR 68/93).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1; BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1; BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Damit sind die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB erfüllt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen (BGH NStZ 1991, 581; StV 1992, 13, 14; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7, 10; Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 4 StR 68/93).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
  • BGH, 09.03.1993 - 4 StR 68/93

    Zulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde - Nachholung der Festsetzung einer

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Damit sind die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB erfüllt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen (BGH NStZ 1991, 581; StV 1992, 13, 14; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7, 10; Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 4 StR 68/93).
  • BGH, 28.06.1988 - 4 StR 67/88

    Anforderungen an das Vorliegen "besonderer Umstände" i.S.d. § 56 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95
    Damit sind die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB erfüllt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen (BGH NStZ 1991, 581; StV 1992, 13, 14; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7, 10; Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 4 StR 68/93).
  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 14.03.1986 - 2 StR 52/86

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für das

  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Sie weist durchgreifende Erörterungsmängel auf, da sie wesentliche Umstände für die gebotene erschöpfende prognostische Gesamtabwägung außer Acht lässt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 507/95, NStZ-RR 1996, 133; vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 326/06, NStZ-RR 2007, 61).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder unangemessen hart wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1975, Az.: 2 StR 53/75 = BGHSt 26, 97 [98]; ders., Urteil vom 09.11.1995, Az: 4 StR 507/95 = NStZ-RR 1996, 133; ders., Urteil vom 24.06.1998, Az: 5 StR 258/98 = NStZ-RR 1998, 298).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

    Dabei ist die Wertung des Tatrichters für das Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 133).
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